Certifications 2

Seite: 3/12
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 15.03.2019 überarbeitet am: 15.03.2019Versionsnummer 13
Handelsname: UHU greenit +150°C
(Fortsetzung von Seite 2)
48.1.32
CAS: 110-54-3
EINECS: 203-777-6
n-Hexan
Flam. Liq. 2, H225; Repr. 2, H361f; STOT RE
2, H373; Asp. Tox. 1, H304;
Aquatic Chronic 2,
H411;
Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H336
1-2,5%
CAS: 8050-09-7
EINECS: 232-475-7
Reg.nr.: 01-2119480418-32-xxxx
Kolophonium
Skin Sens. 1, H317
<1%
CAS: 68610-51-5
EINECS: 271-867-2
Phenol, 4-methyl-, reaction products with
dicyclopentadiene and isobutylene
Repr. 2, H361d
<1%
CAS: 1314-13-2
EINECS: 215-222-5
Zinkoxid
Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410
<1%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
DE-DE
(Fortsetzung auf Seite 4)