Safety data sheet Article 15352595

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.10.2017 überarbeitet am: 11.08.2017Versionsnummer 22
Handelsname: UHU SPRÜHKLEBER 3 in 1
(Fortsetzung von Seite 2)
45.2.37
CAS: 110-54-3
EINECS: 203-777-6
n-Hexan
Flam. Liq. 2, H225; Repr. 2, H361f; STOT RE 2,
H373; Asp. Tox. 1, H304;
Aquatic Chronic 2,
H411;
Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H336
1-2,5%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Nach Einatmen:
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Zündquellen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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