operation manual
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10.2 Garantieprozess
Die Einhaltung des nachfolgend beschriebenen Garantieprozesses ist Voraussetzung für
die Erfüllung von Garantieansprüchen.
Bevor der Versand von reklamierten Produkten an Torqeedo erfolgen darf, ist die
Einsendung unbedingt mit dem Torqeedo Service abzustimmen. Die Kontaktaufnahme
kann per Telefon, Mail oder postalisch erfolgen. Kontaktadressen befinden sich auf der
Rückseite dieser Bedienungsanleitung. Wir bitten um Verständnis, dass wir unabge-
stimmte Einsendungen reklamierter Produkte nicht bearbeiten können und daher nicht
annehmen.
Zur reibungslosen Abwicklung von Garantiefällen bitten wir um Berücksichtigung folgen-
der Hinweise:
• ImRahmenderAbstimmungmitunseremServicevorEinsendungdesProdukteser-
haltenSieeineRMA-Nummer.Bitte notieren Sie die RMA-Nummer gut sichtbar außen
auf der Verpackung.
• BittelegenSiederSendungeinenausgefülltenGarantiescheinbei. Der Vordruck befindet
sich auf Seite 32 zum Heraustrennen und wird auch als Download auf unserer Website
verfügbar sein. Die Angaben im Garantieschein müssen u.a. Kontaktdaten, Angaben zum
reklamierten Produkt, Seriennummer und eine kurze Problembeschreibung enthalten.
• BittelegenSiederSendungdenKaufnachweisbei (Kassenbon, Rechnung oder Quit-
tung). Der Kaufnachweis muss insbesondere den Kauf sowie das Kaufdatum belegen.
Für die Einsendung des Motors zur Servicestelle empfiehlt es sich, die Torqeedo-
Originalverpackung aufzuheben. Falls diese nicht mehr verfügbar ist, sollte eine
Verpackung verwendet werden, die Transportschäden ausschließt, da diese nicht unter
die Garantie fallen.
Für Rückfragen zum Garantieprozess stehen wir Ihnen unter den auf der Rückseite
angegebenen Koordinaten gern zur Verfügung.
10. Garantiebedingungen
10.1 Garantieumfang
Die Torqeedo GmbH, Friedrichshafener Straße 4a in D-82205 Gilching, Deutschland garantiert
dem Endabnehmer eines Torqeedo Außenborders, dass das Produkt während des nachste-
hend festgelegten Deckungszeitraumes frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Tor-
qeedo wird den Endabnehmer von den Kosten der Beseitigung eines Material- oder Verarbei-
tungsfehlers freihalten. Diese Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch einen Garantiefall
veranlasstenNebenkostenundallesonstigennanziellenNachteile(z.B.KostenfürAbschlep-
pen,Telekommunikation,Verpegung,Unterkunft,entgangeneNutzung,Zeitverlustusw.).
Die Garantie endet zwei Jahre nach dem Tag der Übergabe des Produktes an den Endab-
nehmer. Ausgenommen von der zweijährigen Garantie sind Produkte, die – auch vorüber-
gehend – für gewerbliche oder behördliche Zwecke genutzt wurden. Für diese gilt die
gesetzliche Gewährleistung. Der Garantieanspruch verjährt mit Ablauf von sechs Monaten
nach Entdeckung des Fehlers.
Ob fehlerhafte Teile instand gesetzt oder ausgetauscht werden, entscheidet Torqeedo. Dis-
tributoren und Händler, die Reparaturarbeiten an Torqeedo-Motoren durchführen, haben
keine Vollmacht, für Torqeedo rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile und Routinewartungen.
Torqeedo ist berechtigt, die Garantieansprüche zu verweigern, wenn
• dieGarantienichtordnungsgemäßeingereichtwurde(insbesondereKontaktaufnahme
vor Einsendung reklamierter Ware, Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Garantie-
scheins und des Kaufbelegs, vgl. Garantieprozess),
• vorschriftswidrigeBehandlungdesProduktesvorliegt,
• dieSicherheits-,Handhabungs-undPegehinweisederBedienungsanleitungnicht
befolgt wurden,
• derKaufgegenstandinirgendeinerWeiseumgebaut,modiziertodermitTeilenoder
Zubehörartikeln ausgerüstet worden ist, die nicht zu der von Torqeedo ausdrücklich
zugelassenen bzw. empfohlenen Ausrüstung gehören,
• vorangegangeneWartungenoderReparaturennichtdurchvonTorqeedoautorisierte
Betriebe vorgenommen wurden bzw. andere als Original-Ersatzteile verwendet wurden,
es sei denn der Endabnehmer kann nachweisen, dass der zur Ablehnung des Garantie-
anspruchs berechtigende Tatbestand die Entwicklung des Fehlers nicht begünstigt hat.
NebendenAnsprüchenausdieserGarantiehatderEndabnehmergesetzlicheGewähr-
leistungsansprüche aus seinem Kaufvertrag mit dem jeweiligen Händler, die durch diese
Garantie nicht eingeschränkt werden.