Safety Data Sheet Article 25901513
Datum: 1. Januar 2016
Überarbeitet: 27. April 2017
Version: 2.0
DokNr. 204-00001
Seite: 9 of 11
Produktsicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung
(EU) 2015/830
Product Safety Data sheet according to regulation
(EU) No. 2015/830
Date: 1
st
January 2016
Revision: 27
th
April 2017
Version: 2.0
DocNr. 204-00001
Page: 9 of 11
Printed: 10.07.2017 09:38
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
UN proper shipping name
UN 3480:
ADR: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
LITHIUM ION BATTERIES
ICAO-TI/IATA-DGR: Lithium-Ionen-Batterien
Lithium ion batteries
UN 3481:
ADR: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
LITHIUM ION BATTERIES CONTAINED IN EQUIPMENT
oder / or
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
LITHIUM ION BATTERIES PACKED WITH EQUIPMENT
ICAO-TI/IATA-DGR: Lithium-Ionen-Batterien, in Ausrüstungen
Lithium ion batteries contained in equipment
oder / or
Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt
Lithium ion batteries packed with equipment
14.3 Transportgefahrenklassen
Transport hazard class(es)
9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände / Miscellaneous)
14.4 Verpackungsgruppe
Packing group
II (Stoffe mit mittlerer Gefahr / Substances presenting medium danger)
Verpackungsanweisung / packing instruction
ADR:
UN 3480 P903, P908, P909, P910, LP903, LP904
UN 3481 P903, P908, P909, P910, LP903, LP904
ICAO-TI/IATA-DGR:
UN 3480 Verpackungsanweisung 965, Teil IA
Packing Instruction 965, Part IA
UN 3481 Verpackungsanweisung 966, Teil I
Packing Instruction 966, Part I
Verpackungsanweisung 967, Teil I
Packing Instruction 967, Part I
Anmerkung:
Zellen und Batterien, Zellen und Batterien in Ausrüstungen oder Zellen und Batterien mit Ausrüstungen verpackt, die Lithium in irgendeiner
Form enthalten, müssen der UN-Nummer 3090, 3091, 3480 bzw. 3481 zugeordnet werden. Sie dürfen unter diesen Eintragungen befördert
werden, wenn sie den folgenden Vorschriften entsprechen:
a) jede Zelle oder Batterie entspricht einem Typ, für den nachgewiesen wurde, dass er die Anforderungen aller Prüfungen des Handbuchs
Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 erfüllt;
b) jede Zelle und Batterie ist mit einer Schutzeinrichtung gegen inneren Überdruck versehen oder so ausgelegt, dass ein Gewaltbruch unter
normalen Beförderungsbedingungen verhindert wird
c) jede Zelle und Batterie ist mit einer wirksamen Vorrichtung zur Verhinderung äußerer Kurzschlüsse ausgerüstet;
d) jede Batterie mit mehreren Zellen oder mit Zellen in Parallelschaltung ist mit wirksamen Einrichtungen ausgerüstet, die einen gefährlichen
Rückstrom verhindern;
e) Zellen und Batterien sind gemäß einem Qualitätssicherungsprogramm hergestellt, das Folgendes beinhaltet:
(i) eine Beschreibung der Organisationsstruktur und der Verantwortlichkeiten des Personals hinsichtlich der Auslegung und der
Produktqualität;
(ii) die entsprechenden Anweisungen, die für die Prüfung, die Qualitätskontrolle, die Qualitätssicherung und die Arbeitsabläufe verwendet
werden;
(iii) Prozesskontrollen, die entsprechende Aktivitäten zur Vorbeugung und Feststellung innerer Kurzschlussdefekte während der Herstellung
von Zellen umfassen sollten;
(iv) Qualitätsaufzeichnungen, wie Prüfberichte, Prüf- und Kalibrierungsdaten und Nachweise; Prüfdaten müssen aufbewahrt und der
zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden;
(v) Überprüfungen durch die Geschäftsleitung, um die erfolgreiche Wirkungsweise des Qualitätssicherungsprogramms sicherzustellen;
(vi) ein Verfahren für die Kontrolle der Dokumente und deren Überarbeitung;
(vii) ein Mittel für die Kontrolle von Zellen und Batterien, die dem in Absatz a) genannten geprüften Typ nicht entsprechen;
(viii) Schulungsprogramme und Qualifizierungsverfahren für das betroffene Personal und
(ix) Verfahren um sicherzustellen, dass am Endprodukt keine Schäden vorhanden sind.