Operator's Manual
ReinigendesGittersamKlimaanlagen-
Kondensator................................................79
Einlagerung............................................................80
Vorbereitenfürdiesaisonbedingte
Einlagerung...................................................80
Schaltbilder.............................................................81
Sicherheit
DieseMaschineentsprichtzumZeitpunkt
derHerstellungdenAnforderungendes
CEN-StandardsEN836:1997,ISO5395:1990und
ANSIB71.4:2012oderübertrifftdiesesogar.
EinefehlerhafteBedienungoderWartungdurch
denBedieneroderBesitzerkannVerletzungen
zurFolgehaben.DurchdasBefolgendieser
SicherheitshinweisekanndasVerletzungsrisiko
verringertwerden.AchtenSieimmeraufdas
Warnsymbol.EsbedeutetVorsicht,Warnungoder
Gefahr–HinweisefürdiePersonensicherheit.
WennderHinweisnichtbeachtetwird,kannes
zuVerletzungenggf.tödlichenVerletzungen
kommen.
SichereBetriebspraxis
DiefolgendenAnweisungenwurdendem
CEN-StandardEN836:1997,demISO-Standard
5395:1990unddemANSI-StandardB71.4:2012
entnommen.
Schulung
•LesenSiedieBedienungsanleitungund
weiteresSchulungsmaterialgründlichdurch.
MachenSiesichmitdenBedienelementen,
SicherheitsschildernundderkorrektenAnwendung
desGerätsvertraut.
•LassenSiedenRasenmähernievonKindernoder
Personenbedienen,diemitdiesenAnweisungen
nichtvertrautsind.ÖrtlicheVorschriften
bestimmenu.U.dasMindestaltervonBenutzern.
•MähenSienie,wennsichPersonen,insbesondere
KinderoderHaustiere,inderNäheaufhalten.
•BedenkenSieimmer,dassderBenutzer
dieVerantwortungfürUnfälleoderGefahren
gegenübersichsowieanderenundderen
Eigentumträgt.
•NehmenSieniePassagieremit.
•AlleFahrerundMechanikermüssensichumeine
professionelleundpraktischeSchulungbemühen.
DerBesitzeristfürdieSchulungderBediener
verantwortlich.DieAusbildungmussFolgendes
hervorheben:
–DieBedeutungvonVorsichtundKonzentration
beiderArbeitmitAufsitzrasenmähern;
–DieKontrolleübereinenRasentraktor,deran
einerHanglagerutscht,lässtsichnichtdurch
denEinsatzderBremsewiedergewinnen.
KontrollverlustistmeistensaufFolgendes
zurückzuführen:
◊UnzureichendeBodenhaftung.
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