Operator's Manual

Garantieerklärung zur Emissionskontrolle
Die Garantieerklärung zur Emissionskontrolle von Kalifornien
- Ihre Garantierechte und -verpichtungen
Einführung
Das California Air Resources Board und The Toro® Company informieren Sie gerne über die Garantie der Abgasanlage an Ihrem Gerät
des Baujahres 2006. In Kalifornien müssen neue Geräte mit kleinen Geländemotoren so konstruiert und ausgerüstet sein, dass die
strengen Emissionsvorschriften von Kalifornien eingehalten werden. The Toro® Company muss die Abgasanlage am Gerät für zwei
Jahre gewährleisten, wenn das Gerät nicht missbräuchlich eingesetzt oder nicht oder falsch gewartet wurde.
Die Abgasanlage kann u. a. die folgenden Teile umfassen: Kraftstofeitungen, Kraftstofeitungsverbindungen und Klemmen.
Umfang der Herstellergarantie:
Die Abgasanlage wird für zwei Jahre von der Garantie abgedeckt. Sollte ein Teil der Abgasanlage defekt sein, wird das Teil von
The Toro® Company repariert oder ausgetauscht.
Verantwortung des Eigentümers im Rahmen der Garantie:
Als Eigentümer des Geräts sind Sie für die Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten verantwortlich, die in der
Betriebsanleitung aufgeführt sind. The Toro® Company empehlt, dass Sie alle Belege zu Wartungsarbeiten am Gerät aufbewahren,
The Toro® Company kann einen Garantieanspruch jedoch nicht nur aufgrund von fehlenden Belegen ablehnen.
Als Eigentümer des Geräts sollten Sie jedoch wissen, dass The Toro® Company den Garantieanspruch ablehnt, wenn die Teile der
Abgasanlage aufgrund von Missbrauch, fehlenden oder falschen Wartungsarbeiten oder nicht zugelassenen Modikationen
ausfallen.
Sie müssen das Gerät zu einem ofziellen Vertragshändler bringen, sobald Sie das Problem feststellen. Die Arbeiten unter Garantie
sollten in einem angemessenen Zeitraum ausgeführt werden (höchstens 30 Tage). Sollten Sie Fragen zum Umfang der Garantie
haben, rufen Sie The Toro® Company unter der Nummer 1 -952 -948 -4027 an. Sie können uns auch kostenfrei unter der Nummer
erreichen, die in der Garantieerklärung von Toro angegeben ist.
Garantieanforderungen für Defekte:
1. Der Garantiezeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Motor oder das Gerät an den Endkäufer ausgeliefert wird.
2. Allgemeiner Garantieumfang der Emissionskontrolle. Die Teile, die von der Emissionsgarantie abgedeckt sind, müssen gegenüber
dem Endkäufer und allen nachfolgenden Eigentümern so gewährleistet werden, dass die Abgasanlage bei der Installation
Folgendes aufwies:
A. Design , Konstruktion und Ausrüstung entspricht allen gültigen Vorschriften.
B. Keine Material - und Verarbeitungsschäden, die einen Defekt der von der Garantie abgedeckten Teile innerhalb von zwei
Jahren bedingt.
3. Die Garantie für die emissionsbezogenen Teile wird folgendermaßen ausgelegt:
A. Jedes von der Garantie abgedecktes Teil, das nicht gemäß der schriftlichen Wartungsanweisungen im Rahmen der
Wartungsarbeiten ausgewechselt werden muss, wird zwei Jahre von der Garantie abgedeckt. Wenn ein solches Teil im
Garantiezeitraum defekt wird, muss es von The Toro® Company repariert oder ausgetauscht werden. Ein unter Garantie
repariertes oder ausgewechseltes Teil unterliegt für die restliche Dauer des Garantiezeitraums der Garantie.
B. Jedes von der Garantie abgedecktes Teil, das gemäß der schriftlichen Wartungsanweisungen im Rahmen der Wartungsarbeiten
nur geprüft werden muss, wird zwei Jahre von der Garantie abgedeckt. Eine Aussage in den schriftlichen Anweisungen
„bei Bedarf reparieren oder auswechseln“ schränkt den Garantiezeitraum nicht ein. Ein unter Garantie repariertes oder
ausgewechseltes Teil unterliegt für die restliche Dauer des Garantiezeitraums der Garantie.
C. Jedes von der Garantie abgedeckte Teil, das gemäß der schriftlichen Anweisungen im Rahmen der Wartungsarbeiten
ausgewechselt werden muss, unterliegt bis zum ersten Zeitpunkt des geplanten Auswechseln der Garantie. Wenn das Teil vor
dem ersten geplanten Auswechseln defeft ist, muss das Teil von The Toro® Company repariert oder ausgewechselt werden.
Unter Garantie reparierte oder ausgewechselte Teile müssen mindestens für den restlichen Garantiezeitraum vor dem ersten
geplanten Auswechseln des Teils gewährleistet werden.
D. Die Reparatur oder der Austausch der von der Garantie abgedeckten Teile muss von einem ofziellen Vertragshändler kostenlos
ausgeführt werden.
E. Trotz der obigen Vorschriften in Unterabschnitt (D) müssen Wartungs - oder Reparaturarbeiten unter Garantie bei einem
ofziellen Vertragshändler durchgeführt werden.
F. Dem Eigentümer dürfen Lohnkosten für die Untersuchung, die ermittelt, ob ein von der Garantie abgedecktes Teil wirklich
defekt ist, nicht in Rechnung gestellt werden, wenn diese Untersuchungen von einem ofziellen Vertragshändler ausgeführt
werden.
G. Für den zweijähren Garantiezeitraum der Abgasanlage muss The Toro® Company einen Bestand der von der Garantie
abgedeckten Teile haben, der den erwarteten Bedarf für diese Teile abdeckt..
H. Vom Hersteller genehmigte Ersatzteile müssen bei Wartungs - oder Reparaturarbeiten unter Garantie verwendet werden, die
dem Eigentümer kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Verwendung schränkt die Gewährleistung von The
Toro® Company nicht ein.
I. Die Verwendung von zusätzlichen oder modizierten Teilen sind ein Grund, einen Garantieanspruch abzulehnen. Im Rahmen
dieses Artikels übernimmt The Toro® Company keine Haftung für Defekte von Teilen, die von der Garantie abgedeckt sind, die
durch die Verwendung von zusätzlichen oder modizierten Teilen verursacht wurden.
J. The Toro® Company muss auf Anfrage des Air Resources Board innerhalb von fünf Arbeitstagen alle Unterlagen bereitstellen, in
denen die Garantieverfahren und -richtlinien beschrieben sind.
374 -0092 Rev A