Security Datasheet

ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1. Toxizität
Freisetzung in das Erdreich, in Wasser und in die Kanalisation vermeiden.
Das Produkt ist gemäß geltenden Kriterien und ausgehend von verfügbaren Informationen als nicht umweltgefährlich eingestuft.
ETHANOL
LC50 Forelle (Oncorhynchus mykiss) 96h: 1 - 16 g/l
LC50 Elritze (Pimephales promelas) 96h: > 100 mg/l
LC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48h: 12340 mg/l
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48h: 1 - 14221 mg/l
2-PROPANOL
LC50 Elritze (Pimephales promelas) 96h: 9640 mg/L
LC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48h: 2285 mg/L
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48 h: 13299 mg/l
LC50 Fisch 96h: 1000 mg/l
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 24h: 1 - 100 mg/l
EC50 Algen 24h: 1 - 10 mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es gibt keine Informationen zur Persistenz oder Abbaubarkeit.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es gibt keine Informationen zur Bioakkumulation.
12.4. Mobilität im Boden
Das Produkt kann mit Wasser vermischt werden und ist deswegen unterschiedlich im Boden und im Wasser aufzufinden.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Produkt enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
Keine Information verfügbar.
12.7. Andere schädliche Wirkungen
Keine bekannten Wirkungen oder Gefahren.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts
Einleitungen in die Kanalisation vermeiden.
Nicht mehr verwendete Produkte müssen als Sondermüll gemäß den geltenden Bestimmungen entsorgt werden.
Nicht völlig leere Verpackung kann Reste von Gefahrenstoffen enthalten und sollte daher als Sondermüll gemäß dem Obigen
behandelt werden. Vollständig leere Verpackung kann recycelt werden.
Siehe Verordnung 2008/98/EG zu Abfällen. Bitte halten Sie die nationalen oder regionalen Vorschriften zur Abfallentsorgung ein.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Wenn nicht anders angegeben, gilt die Information für alle Transportgesetze gemäß UN-Modellvorschriften, d. h. ADR (Straße),
RID (Schienenverkehr), ADN (Binnengewässer), IMDG (Seeschiffsverkehr) und ICAO (IATA) (Flugtransport).
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer
1987
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ALKOHOLE, N.A.G. (ETHANOL, 2-PROPANOL)
14.3. Transportgefahrenklassen
Klasse
3: Entzündbare flüssige Stoffe
Klassifizierungscode
F1: Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C
Sicherheitsdatablatt für Tork Antimicrobial Foam Soap Tork Schaumseife zur
Händedekontamination.
Seite 9 von 12
Germany (German)
SDS-ID: 63354