Certifications 2
TORK Alcohol Gel Hand Sanitiser/ DE: Tork Händedesinfektionsgel
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
23/10/2014 DE (Deutsch)
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität : Nicht klassifiziert
pro
pan
-
2
-
ol (67
-
63
-
0)
LD50 Oral Ratte > 2000 mg/kg
LD50 Dermal Kaninchen > 2000 mg/kg
Ethanol (64
-
17
-
5)
LD50 Oral Ratte 10470 mg/kg (OECD 401)
LC50 Inhalation Ratte (mg/l) > 124,7 mg/l/4 Stdn (OECD 403)
ATE (oral) 10470,000 mg/kg Körpergewicht
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Nicht klassifiziert
pH: 5,5 20 °C
Schwere Augenschädigung/-reizung : Nicht klassifiziert
pH: 5,5 20 °C
Sensibilisierung der Atemwege/Haut : Nicht klassifiziert
Keimzellmutagenität : Nicht klassifiziert
Karzinogenität : Nicht klassifiziert
Reproduktionstoxizität : Nicht klassifiziert
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition
: Nicht klassifiziert
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
Exposition
: Nicht klassifiziert
Aspirationsgefahr : Nicht klassifiziert
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökologie - Allgemein : Das Produkt gilt als unschädlich für Wasserorganismen und verursacht keine langfristigen
Schäden an der Umgebung.
propan
-
2
-
ol (67
-
63
-
0)
LC50 Fische 1 > 100 mg/l 48 Stunden
EC50 Daphnia 1 > 100 mg/l 48 Stunden
EC50 Daphnia 2 > 100 mg/l 72 Stunden
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.3. Bioakkumulationspotenzial
propan
-
2
-
ol (67
-
63
-
0)
Log Pow 0,05
12.4. Mobilität im Boden
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Komponente
(67-63-0) Dieses Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
Dieses Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Örtliche Vorschriften (Abfall) : Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Verfahren der Abfallbehandlung : Darf nicht in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Sammeln und mit Wasser auflösen.
Empfehlungen für Entsorgung ins Abwasser : Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.







