Security Datasheet

ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1. Toxizität
Das Produkt muss nicht als umweltgefährlich gekennzeichnet werden. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass größere Emissionen
oder wiederholte kleinere Emissionen sich schädlich auf die Umwelt auswirken können.
ETHANOL
LC50 Forelle (Oncorhynchus mykiss) 96h: 1 - 16 g/l
LC50 Elritze (Pimephales promelas) 96h: > 100 mg/l
LC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48h: 12340 mg/l
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48h: 1 - 14221 mg/l
PROPYLENGLYCOL
LC50 Forelle (Oncorhynchus mykiss) 96h: 40613 mg/l
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 96 h: 1 - 34400 mg/L
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48 h: 43500 mg/l
LC50 Fisch 96h: 1 - 54600 mg/L
NOEC Fisch 168h: 98 mg/l
GLYCERIN
LC50 Forelle (Oncorhynchus mykiss) 96h: > 500 mg/l
LC50 Elritze (Pimephales promelas) 96h: > 100 mg/l
LC50 Nerfling (Leuciscus idus) 96h: > 2900 mg/l
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48 h: > 10000 mg/l
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 24h: > 10000 mg/L
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Die Tenside in diesem Produkt erfüllen die Kriterien für biologische Abbaubarkeit gemäß Verordnung 648/2004.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Diesen Produkt oder irgendeine von seine Zutaten will in der Natur akkumuliert sein.
12.4. Mobilität im Boden
Das Produkt kann mit Wasser vermischt werden und ist deswegen unterschiedlich im Boden und im Wasser aufzufinden.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Produkt enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
Keine bekannten Wirkungen oder Gefahren.
12.7. Andere schädliche Wirkungen
Nicht angegeben.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts
Nicht mehr verwendete Produkte müssen als Sondermüll gemäß den geltenden Bestimmungen entsorgt werden.
Nicht völlig leere Verpackung kann Reste von Gefahrenstoffen enthalten und sollte daher als Sondermüll gemäß dem Obigen
behandelt werden. Vollständig leere Verpackung kann recycelt werden.
Einleitungen in die Kanalisation vermeiden.
Siehe Verordnung 2008/98/EG zu Abfällen. Bitte halten Sie die nationalen oder regionalen Vorschriften zur Abfallentsorgung ein.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Wenn nicht anders angegeben, gilt die Information für alle Transportgesetze gemäß UN-Modellvorschriften, d. h. ADR (Straße),
RID (Schienenverkehr), ADN (Binnengewässer), IMDG (Seeschiffsverkehr) und ICAO (IATA) (Flugtransport).
14.1. UN-Nummer
1170
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ETHANOL (ETHYLALKOHOL)
Sicherheitsdatablatt für Tork Alcohol Gel Hand Sanitizer Tork Händedesinfektionsgel. Seite 8 von 11
Austria (German)
SDS-ID: 34411