Certifications 2

Aspirationsgefahr
Die Kriterien für die Einstufung können aufgrund der vorliegenden Daten nicht als erfüllt angesehen werden.
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1. Toxizität
Bei normaler Verwendung ist kein Umweltschaden bekannt oder zu erwarten.
Freisetzung in das Erdreich, in Wasser und in die Kanalisation vermeiden.
ETHANOL
LC50 Forelle (Oncorhynchus mykiss) 96h: 12 - 16 g/l
LC50 Elritze (Pimephales promelas) 96h: > 100 mg/l
LC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48h: 12340 mg/l
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48h: 9268 - 14221 mg/l
2-PROPANOL
LC50 Elritze (Pimephales promelas) 96h: 9640 mg/L
LC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48h: 2285 mg/L
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 48 h: 13299 mg/l
LC50 Fisch 96h: 1000 mg/l
EC50 Wasserflöhe (Daphnia magna) 24h: 10 - 100 mg/l
EC50 Algen 24h: 1 - 10 mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es gibt keine Informationen zur Persistenz oder Abbaubarkeit.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe werden in der Natur nicht akkumuliert.
12.4. Mobilität im Boden
Informationen zur Mobilität in der Umwelt liegen nicht vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Produkt enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine bekannten Wirkungen oder Gefahren.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts
Produkt und Verpackung müssen als gefährlicher Abfall behandelt werden.
Druckbehälter: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Örtliche Bestimmungen beachten.
Einleitungen in die Kanalisation vermeiden.
Siehe auch Abfallgesetz (3.12.1993/1072) und Abfallverordnung (1390/93).
Einstufung gemäß 2006/12
Empfohlener Abfallcode: 16 05 04 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Wenn nicht anders angegeben, gilt die Information für alle Transportgesetze gemäß UN-Modellvorschriften, d. h. ADR
(Straße), RID (Schienenverkehr), ADN (Binnengewässer), IMDG (Seeschiffsverkehr) und ICAO (IATA) (Flugtransport).
14.1. UN-Nummer
1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DRUCKGASPACKUNGEN
14.3. Transportgefahrenklassen
Klasse
2: Gase
Klassifizierungscode
5F: entzündbare Aerosole
Gefahrzettel
Sicherheitsdatablatt für Tork Citrus Air Freshener Spray Tork Lufterfrischer Spray mit
Zitrusduft.
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