Certifications 2

Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Die Kriterien für die Einstufung können aufgrund der vorliegenden Daten nicht als erfüllt angesehen werden.
Keimzell-Mutagenität
Die Kriterien für die Einstufung können aufgrund der vorliegenden Daten nicht als erfüllt angesehen werden.
Karzinogenität
Die Kriterien für die Einstufung können aufgrund der vorliegenden Daten nicht als erfüllt angesehen werden.
Reproduktionstoxizität
Die Kriterien für die Einstufung können aufgrund der vorliegenden Daten nicht als erfüllt angesehen werden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Die Kriterien für die Einstufung können aufgrund der vorliegenden Daten nicht als erfüllt angesehen werden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Die Kriterien für die Einstufung können aufgrund der vorliegenden Daten nicht als erfüllt angesehen werden.
Aspirationsgefahr
Die Kriterien für die Einstufung können aufgrund der vorliegenden Daten nicht als erfüllt angesehen werden.
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1. Toxizität
Bei normaler Verwendung ist kein Umweltschaden bekannt oder zu erwarten.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es gibt keine Informationen zur Persistenz oder Abbaubarkeit.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es gibt keine Informationen zur Bioakkumulation.
12.4. Mobilität im Boden
Informationen zur Mobilität in der Umwelt liegen nicht vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Produkt enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine bekannten Wirkungen oder Gefahren.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts
Das Produkt ist nicht als gefährlicher Abfall eingestuft.
Die leere ausgespülte Verpackung ist, falls möglich, dem Recycling zuzuführen.
Örtliche Bestimmungen beachten.
Einleitungen in die Kanalisation vermeiden.
Siehe auch Richtlinie 2008/98/EG.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Wenn nicht anders angegeben, gilt die Information für alle Transportgesetze gemäß UN-Modellvorschriften, d. h. ADR (Straße),
RID (Schienenverkehr), ADN (Binnengewässer), IMDG (Seeschiffsverkehr) und ICAO (IATA) (Flugtransport).
14.1. UN-Nummer
Nicht als Gefahrgut klassifiziert
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen
Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Nicht anwendbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar
Sicherheitsdatablatt für Tork Apple Air Freshener Tabs Tork Lufterfrischer Anhänger mit Apfelduft. Seite 5 von 7
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