Safety data sheet

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11.6.2015
5
de-
DE
16.6.2016
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Aluminiumspray 400ml
Materialnummer AALS.D400
Seite:
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
2 B = Aerosole
Wassergefährdungsklasse:
2 = wassergefährdend
Technische Anleitung Luft:
5.2.5 Organische Stoffe
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
93,4 Gew.-% = 676,5 g/L
Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL
Gefahrenhinweise:
H222
Extrem entzündbares Aerosol.
H229
Belter steht unter Druck: Kann bei Errmung bersten.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210
Von Hitze, heen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
ndquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261
Einatmen von Aerosol vermeiden.
P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P312
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P410+P412
Vor Sonnenbestrahlung sctzen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F
aussetzen.
Nationale Vorschriften - Schweiz
Verordnung 814.018 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV)
93,43 Gew.-% = 676,5 g/L
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
VOC gemäß Verordnung 814.018 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische
Verbindungen (VOCV).
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften