Certifications 2

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Druckdatum: 09.05.2016
TOOLCRAFT Druckluftöl & Pneumatiköl Typ M
Toxizität/Wirkung
Endpu
Zeit
Wert
Einheit
Organismus
Prüfmethode Bemerkung
Toxizität Fische LC50 96h >100 mg/l
Persistenz und Abbaubarkeit 61 %
OECD 301 B
(Ready
Biodegradability-
Co2 Evolution
Test)
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine Brandgefahr dar und
muss kontrolliert gesammelt und entsorgt werden.
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2001/118/EG, 2001/119/EG, 2001/573/EG)
13 01 10 nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
Empfehlung:
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
Zum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 04 Verpackungen aus Metall
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind
wie der Stoff zu entsorgen.
14. Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
UN-Nummer: n.a.
Straßen / Schienentransport (GGVSE/ADR/RID)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Transportgefahrenklassen: n.a.
Verpackungsgruppe: n.a.
Klassifizierungscode: n.a.
LQ (ADR 2011): n.a.
LQ (ADR 2009): n.a.
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Tunnelbeschränkungscode:
Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen: n.a.
Verpackungsgruppe: n.a.
Meeresschadstoff (Marine Pollutant): n.a.
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Beförderung mit Flugzeugen (IATA)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen: n.a.
Verpackungsgruppe: n.a.
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Soweit nicht anders spezifiziert sind die allgemeinen Maßnahmen zur Durchführung eines sicheren Transportes zu
beachten.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Kein Gefahrgut nach oben aufgeführten Verordnungen.
15. Vorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Einstufung und Kennzeichnung siehe Abschnitt 2.
Beschränkungen beachten: n.a,
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): 1
Selbsteinstufung: Ja (VwVwS)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung