Security Datasheet

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr 2020/878
TOOLCRAFT Anaerobe Klebstoffe
Kennzeichnungsfrei
Materialnummer Anaerobe Kennzeichnungsfrei
Überarbeitet am: 30.1.2023
Version: 1.2
Ersetzt Version: 1.1
Sprache: de-DE
Gedruckt: 31.1.2023
Seite: 2 von 8
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Identifikatoren Bezeichnung
Einstufung
Gehalt
REACH 01-2119875400-42-xxxx
EG-Nr. 201-128-1
CAS 78-63-7
2,5-Dimethyl-2,5-di(tert.-butylperoxy)hexan
Org. Perox. D; H242. Skin Irrit. 2; H315.
0,5 - 1 %
REACH 01-2119475796-19-xxxx
EG-Nr. 201-254-7
CAS 80-15-9
Cumolhydroperoxid
Org. Perox. E; H242. Acute Tox. 4; H302. Acute Tox. 4; H312.
Acute Tox. 3; H331. Skin Corr. 1B; H314. STOT RE 2; H373.
Aquatic Chronic 2; H411.
< 0,5 %
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL):
Skin Corr. 1B; H314: C 10 % / Skin Irrit. 2; H315: 3 % C < 10 % / Eye Dam. 1;
H318: 3 % C < 10 % / Eye Irrit. 2; H319: 1 % C < 3 % / STOT SE 3; H335: C <
10 %
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Zusätzliche Hinweise:
Enthält Siliciumdioxid und Polytetrafluorethylen.
Die maximalen Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen; falls erforderlich, Gerätebeatmung bzw.
Sauerstoffzufuhr. Warm und ruhig lagern. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gründlich nachspülen. Kontaminierte Kleidung
ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei Augenreizung
einen Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Niemals
darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann Haut, Augen und Atemwege reizen.
Bei längerer und/oder häufiger Exposition kann eine Haut- und Schleimhautentzündung nicht
ausgeschlossen werden.
Nach Verschlucken:
Verschlucken kann zu Übelkeit, Schwäche und zur Beeinträchtigung des zentralen
Nervensystems führen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfall ist die Bildung giftiger Gase möglich.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen. Eindringen
von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. Wassersprühstrahl
verwenden, um Dampfbildung zu minimieren und gebildete Dämpfe niederzuschlagen.
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