Security Datasheet
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr 2020/878
TOOLCRAFT Anaerobe Klebstoffe
Kennzeichnungsfrei
Materialnummer Anaerobe Kennzeichnungsfrei
Überarbeitet am: 30.1.2023
Version: 1.3
Ersetzt Version: 1.2
Sprache: de-CH
Gedruckt: 31.1.2023
Seite: 3 von 7
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Geeignete
Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) mechanisch
aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Zusätzliche Hinweise:
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Berührung mit den Augen und
der Haut vermeiden. Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Geeignete
Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Lagertemperatur: < 20 °C
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Säuren, Peroxiden, Kupfer oder starken Oxidationsmitteln lagern.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
7631-86-9 Siliciumdioxid Schweiz: MAK Langzeit 4 mg/m³ (einatembare Fraktion)
9002-84-0 Polytetrafluorethylen Schweiz: MAK Langzeit 3 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Partikelfilter P2 gemäß EN 143.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/ Dampf/
Aerosol/ Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann.
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT