Certifications 2
Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Str. 1, D-92240 Hirschau
Best.-Nr.: 887253
Sicherheitsdatenblatt
Andere EU Vorschriften
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Andere Verordnungen
Einstufung und Kennzeichnung des Produkts gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 (CLP) in der geänderten Fassung.
Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen (EG) Verordnung Nr. 1907/2006, in der geänderten Fassung.
Nationale Vorschriften
Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den folgenden Gesetzen, Verordnungen und Standards:
Gesetz zur Abfallbewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfall vom 13. Juni 2013
Verordnung des Gesundheitsministers vom 11. Juni 2012 über die Kategorien der gefährlichen Stoffe und gefährlichen
Zubereitungen, deren Verpackungen mit kindergesicherten Verschlüssen und einem tastbaren Gefahrenhinweis ausgestattet
werden
VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERS vom 2. Februar 2011 über Prüfung und Messung gesundheitsschädlicher
Faktoren im Arbeitsumfeld
Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 6. Juni, 2014. Zu höchstzulässigen Konzentrationen und
Intensitäten schädlicher Faktoren am Arbeitsplatz (Gesetzblatt 2014, Nr. 817) Gemeinsamer Erlass Nr. 25/2000 (Anhang 2)
über Chemische Sicherheit am Arbeitsplatz: Zulässige Grenzwerte der Biologischen Expositions (Wirkungs-)indizes Erlass-Nr.
25/2000. (IX. 30) EüM-SzCsM des Gesundheitsministers und Ministers für Soziales und Familien über die
Chemikaliensicherheit bei der Arbeit
GesetzNr 93 von 1993 zur Sicherheit im Labor (1993.évi XCIII.), in der geänderten Fassung
Regierungserlass Nr. 220 aus 2004 (VII. 21.) zu Richtlinien über den Schutz der Qualität von Oberflächengewässer
Regierungserlass Nr. 98/2001 (VI. 15.) über die Bedingungen für Tätigkeiten bezüglich gefährlichen Abfalls und Erlass-Nr.
16/2001 (VII. 18.) des des Umweltministers über die Registrierung von Abfällen
Öffentliches Gesetz Nr. XXV aus 2000 über Chemikaliensicherheit und Anwendungserlass Nr. 44/2000. (XII.27.) EüM [des
Gesundheitsministers]
Beim Arbeiten mit Chemikalien sind die nationalen Vorschriften gemäß der Richtlinie 98/24/EWG in der geänderten Form zu
befolgen.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
AwSV WGK1
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
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