Security Datasheet

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr 2020/878
TOOLCRAFT Epoxy transparent 5 Min.
Komponente A
Materialnummer Epoxy Transparent 5 Komponente A
Überarbeitet am: 16.12.2022
Version: 5.0
Ersetzt Version: 4.0
Sprache: de-DE
Gedruckt: 31.1.2023
Seite: 4 von 10
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise:
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
DNEL/DMEL:
Angabe zu bis-[4-(2,3-Epoxipropoxi)phenyl]propan:
DNEL Akut, Arbeiter, systemisch, dermal: 8,3 mg/kg bw/d
DNEL Akut, Arbeiter, systemisch, inhalativ: 12,3 mg/m³
DNEL Langzeit, Arbeiter, systemisch, dermal: 8,3 mg/kg bw/d
DNEL Langzeit, Arbeiter, systemisch, inhalativ: 12,3 mg/m³
DNEL Akut, Verbraucher, systemisch, oral: 0,75 mg/kg bw/d
DNEL Akut, Verbraucher, systemisch, dermal: 3,6 mg/kg bw/d
DNEL Akut, Verbraucher, systemisch, inhalativ: 0,75 mg/
DNEL Langzeit, Verbraucher, systemisch, oral: 0,75 mg/kg bw/d
DNEL Langzeit, Verbraucher, systemisch, dermal: 3,6 mg/kg bw/d
DNEL Langzeit, Verbraucher, systemisch, inhalativ: 0,75 mg/m³
PNEC:
Angabe zu bis-[4-(2,3-Epoxipropoxi)phenyl]propan:
PNEC Wasser (Süßwasser): 3 µg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,3 µg/L
PNEC Sediment (Süßwasser): 0,5 mg/kg dwt
PNEC Sediment (Meerwasser): 0,5 mg/kg dwt
PNEC Boden: 0,05 mg/kg dwt
PNEC Kläranlage: 10 mg/L
PNEC Wasser (Süßwasser) periodische Freisetzung: 0,013 mg/L
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration
(Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann.
Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: PVC - Schichtstärke: >= 0,5 mm
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): 480 min
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten
sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Chemikalienbeständige Sicherheitsschuhe
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder
auf die Kleidung gelangen lassen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich
waschen. Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe "6.2 Umweltschutzmaßnahmen".
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