Safety data sheet
Version Nr.: 1.0
Revision Nr.: 1.0
Revisionsdatum: 16/11/2011
Seite 2/10
SILIKON
SILIKON SILIKON
SILIKON T
TT
TRANSPARENT
RANSPARENTRANSPARENT
RANSPARENT
AUTOMATIKKARTUSCHE
AUTOMATIKKARTUSCHEAUTOMATIKKARTUSCHE
AUTOMATIKKARTUSCHE
Sicherheitsdatenblatt
SicherheitsdatenblattSicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt
2.2. Kennzeichnung gemäß Richtlinie 6
2.2. Kennzeichnung gemäß Richtlinie 62.2. Kennzeichnung gemäß Richtlinie 6
2.2. Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG [DSD]
7/548/EWG [DSD]7/548/EWG [DSD]
7/548/EWG [DSD]
Gefahrensymbole Entfällt
R-Sätze Entfällt
Sicherheitsratschläge Entfällt
Besondere
Kennzeichnung
bestimmter Gemische
Enthält 2-Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Behälter steht unter Druck.
Vor Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.
2.3. Sonstige
2.3. Sonstige 2.3. Sonstige
2.3. Sonstige Gefahren
GefahrenGefahren
Gefahren
Allergische Reaktion möglich.
3.
3. 3.
3.
ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILENZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Allg. Beschreibung:
Allg. Beschreibung:Allg. Beschreibung:
Allg. Beschreibung: Polydimethylsiloxane, Hilfsstoffe, Vernetzer.
Stoffname
StoffnameStoffname
Stoffname
CAS
CASCAS
CAS-
--
-Nr.
Nr.Nr.
Nr.
EG
EGEG
EG-
--
-Nr.
Nr.Nr.
Nr.
Index
IndexIndex
Index-
--
-Nr.
Nr.Nr.
Nr.
Konzentration
KonzentrationKonzentration
Konzentration
[%]
[%][%]
[%]
Einstufung
EinstufungEinstufung
Einstufung
Spezifische
Spezifische Spezifische
Spezifische
Konzen
KonzenKonzen
Konzen-
--
-
trations
trationstrations
trations-
--
-
grenzwer
grenzwergrenzwer
grenzwerte
tete
te
Destillate (Erdöl),
mit Wasserstoff
behandelte
mittlere
a)b)
64742-46-7 265-148-2 649-221-00-X 1-20 Xn; R65 -
Asp. 1; H304 -
Butan-2-on-
O,O´,O"-(methyl-
silylidyn)trioxim
22984-54-9 245-366-4 - 1-5 Xn; R21
Xi; R36/38
-
Akute Tox. 4;
H312
Augenreiz. 2;
H319,
Hautreiz. 2;
H315
-
Text der R-Sätze / H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16.
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der
Verordnung (EG) 1907/2006.
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung
(EG) 1907/2006.
(1)
(1)(1)
(1)
Anmerkung H
Anmerkung HAnmerkung H
Anmerkung H: Die für diesen Stoff anzuwendende Einstufung und das entsprechende Kennzeichnungsetikett gelten für die in
dem/den R-Satz/R-Sätzen im Zusammenhang mit den betreffenden Gefahrenkategorien erwähnte/-n gefährliche/- n Eigenschaft/-en.
Die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender sind verpflichtet, Nachforschungen anzustellen, um sich für die Einstufung
und Kennzeichnung des Stoffes die einschlägigen und zugänglichen Daten zu allen anderen Eigenschaften zu verschaffen. Das
endgültige Kennzeichnungsetikett muss den Anforderungen von Teil 7 des Anhangs VI der Richtlinie 67/548/EWG entsprechen.
(2)
(2)(2)
(2)
Anmerkung N
Anmerkung NAnmerkung N
Anmerkung N: Die Einstufung als karzinogen ist nicht zwingend, wenn der ganze Raffinationsprozess bekannt ist und nachgewiesen
werden kann, dass der Ausgangsstoff nicht karzinogen ist. Diese Anmerkung gilt nur für bestimmte komplexe Ölderivate in Teil 3.










