Safety data sheet
Version Nr.: 1.0
Revision Nr.: 1.0
Revisionsdatum: 17/11/2011
Seite 7/10
SILIKON
SILIKON SILIKON
SILIKON SCHWARZ, ROT, GRAU
SCHWARZ, ROT, GRAUSCHWARZ, ROT, GRAU
SCHWARZ, ROT, GRAU
KARTUSCHE
KARTUSCHEKARTUSCHE
KARTUSCHE
Sicherhei
SicherheiSicherhei
Sicherheitsdatenblatt
tsdatenblatttsdatenblatt
tsdatenblatt
12. UMWELT
12. UMWELT12. UMWELT
12. UMWELT
BEZOGENE ANGABEN
BEZOGENE ANGABENBEZOGENE ANGABEN
BEZOGENE ANGABEN
12.1.
12.1. 12.1.
12.1. Toxizität
ToxizitätToxizität
Toxizität
Aquatische Toxizität: k.D.v.
Okotoxizität
: k.D.v.
12.2.
12.2. 12.2.
12.2. Persistenz und
Persistenz und Persistenz und
Persistenz und
Abbaubarkeit
AbbaubarkeitAbbaubarkeit
Abbaubarkeit
Schwach, Polydimethylsiloxan, Abiotisch abbaubar.
Biologisch abbaubar (85%/21d CEC L-33-A-94, DIN 51828-2 E)*
12.3.
12.3. 12.3.
12.3. Bioakkumulations
BioakkumulationsBioakkumulations
Bioakkumulations-
--
-
potenzial
potenzialpotenzial
potenzial
Keine bekannt, Polydimethylsiloxan
12.4
12.412.4
12.4.
. .
. Mobilität im Boden
Mobilität im BodenMobilität im Boden
Mobilität im Boden
k.D.v.
12.5.
12.5. 12.5.
12.5. Ergebnis der
Ergebnis der Ergebnis der
Ergebnis der
Ermittlung der PBT
Ermittlung der PBTErmittlung der PBT
Ermittlung der PBT-
--
-
Eigenschaften
EigenschaftenEigenschaften
Eigenschaften
k.D.v.
12.6.
12.6. 12.6.
12.6. Andere schädliche
Andere schädliche Andere schädliche
Andere schädliche
Wirkungen
WirkungenWirkungen
Wirkungen
Baut Ozon nicht ab.
12.7. Zusätzliche Hinweise
12.7. Zusätzliche Hinweise12.7. Zusätzliche Hinweise
12.7. Zusätzliche Hinweise
Wassergefährdungsklasse (Deutschland)
: 1
Selbsteinstufung
: Ja (VwVwS)
Verhalten in Abwasserbehandlungsanlagen
: Mechanisches
Abscheiden möglich
* Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte mittlere
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche
Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen.
13.2. Abfallschlüssel / Abfallbezeichnungen
13.2. Abfallschlüssel / Abfallbezeichnungen13.2. Abfallschlüssel / Abfallbezeichnungen
13.2. Abfallschlüssel / Abfallbezeichnungen
13.2.1. Abfallschlüssel
Produkt
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der
voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes. Aufgrund der
speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim
Verwender können unter Umständen auch andere Abfallschlüssel
zugeordnet werden. (2001/118/EG, 2001/119/EG, 2001/573/EG).
0702 17 silikonhaltige Abfälle, andere als die in 0702 16 genannten
080409 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel
oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Empfehlung:
Ortlich behördliche Vorschriften beachten
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage
13.2.2. Abfallschlüssel
ungereinigte Verpackung
Siehe Punkt 13.2.1
Ortlich behördliche Vorschriften beachten.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet
werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen
1501 02 Verpackungen aus Kunststoff.










