Certifications 2

Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Str. 1, D-92240 Hirschau
Best.-Nr.: 890565
Sicherheitsdatenblatt
15. Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: 2B = Aerosole
Wassergefährdungsklasse: 1 = schwach wassergefährdend
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Nationale Vorschriften - Schweiz
Verordnung 814.018 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV)
0 Gew.-%
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
16. Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H229 = Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 = Verursacht schwere Augenschäden.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH208 = Enthält Butan-2-on-O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim, N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin, 2-Butanon-O,O',O''-
(vinylsilylidyn)-trioxim und 2-Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Literatur: BG RCI:
- Merkblatt M050 'Umgang mit Gefahrstoffen'
- Merkblatt M053 'Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum
Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit
zu.
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