Certifications 2
Table Of Contents
- SICHERHEITSDATENBLATT
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Keramikpaste
Materialnummer Keramikpaste
Überarbeitet am: 25.8.2020
Version: 1
Sprache: de-DE
Gedruckt: 7.9.2020
Seite: 4 von 11
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Alle Zündquellen
entfernen, wenn gefahrlos möglich. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich
waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Kontaminierte Kleidung ausziehen
und vor erneutem Tragen waschen. Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum
bereitstellen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Die allgemeinen Regeln des vorbeugenden Brandschutzes sind zu beachten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. Trocken lagern.
Behälter nicht fallen, schleifen oder anschlagen lassen. Vor Hitze/Sonneneinstrahlung
schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Lagerklasse:
11 = Brennbare Feststoffe
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
1305-62-0 Calciumhydroxid Deutschland: TRGS 900 Kurzzeit 2 mg/m³ (einatembare Fraktion)
Deutschland: TRGS 900 Langzeit 1 mg/m³ (einatembare Fraktion)
Europa: IOELV: STEL 4 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
Europa: IOELV: TWA 1 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
13463-67-7 Titandioxid Deutschland: DFG Kurzzeit 2,4 mg/m³ multipliziert mit der
Materialdichte (alveolengängige Fraktion)
Deutschland: DFG Langzeit 0,3 mg/m³ multipliziert mit der
Materialdichte (alveolengängige Fraktion)
7631-86-9 Siliciumdioxid Deutschland: TRGS 900 Langzeit 4 mg/m³ (einatembare Fraktion)
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Staubbildung: Partikelfilter P3 gemäß EN 143.
gedruckt von Conrad Electronic mit Qualisys SUMDAT