Safety data sheet
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11.6.2015
2
de-
DE
14.7.2015
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
TOOLCRAFT
KERAMIK
PASTE
Materialnummer: 893967 + 893969
Seite:
3 von 9
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Sand, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen, aber direkten Kontakt des Wassers mit
dem Produkt unbedingt vermeiden. Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Brandgase nicht einatmen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder
Grundwasser vermeiden.
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Berührung mit Augen, Haut und
Kleidung vermeiden. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Für gute Belüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Nachreinigen.
Zusätzliche Hinweise:
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Alle Zündquellen
entfernen, wenn gefahrlos möglich. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich
waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Die allgemeinen Regeln des vorbeugenden Brandschutzes sind zu beachten.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung