Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT MS Polymer grau
Materialnummer MS Polymer
Überarbeitet am: 25.8.2020
Version: 1
Sprache: de-CH
Gedruckt: 29.9.2020
Seite: 3 von 9
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Dampf/Aerosol nicht einatmen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte
Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Nur in gut gelüfteten
Bereichen verwenden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Geeignete
Schutzausrüstung tragen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich
waschen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Allgemeine Regeln des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes beachten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Frost, Hitze und Sonneneinstrahlung schützen. Behälter trocken halten.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Säuren und starken Oxidationsmitteln lagern.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
67-56-1 Methanol Europa: IOELV: TWA 260 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Schweiz: MAK Kurzzeit 1040 mg/m³; 800 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Schweiz: MAK Langzeit 260 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT









