Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT MS Polymer grau
Materialnummer MS Polymer
Überarbeitet am: 25.8.2020
Version: 1
Sprache: de-CH
Gedruckt: 29.9.2020
Seite: 2 von 9
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch aus nachfolgend angeführtem Stoff mit ungefährlichen Beimengungen:
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
EG-Nr. 217-164-6
CAS 1760-24-3
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)
ethylendiamin
< 1 % Eye Dam. 1; H318.
Skin Sens. 1; H317.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Zusätzliche Hinweise:
Bei Kontakt mit Wasser setzt das Produkt Methanol frei.
Die maximalen Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich, in Abschnitt 8
wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Hautkontakt:
Mechanisch entfernen (z.B. betroffene Hautpartien mit Watte und Zellstoff abtupfen)
und anschließend gründlich mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel waschen.
Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei
auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht
werden. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Längerer oder wiederholter Kontakt kann Reizung der Haut hervorrufen. Kann bei
bereits sensibilisierten Personen allergische Reaktionen auslösen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Im Brandfall können entstehen: nitrose Gase, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT









