Certifications 2

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT MS Polymer "High Tack"
Materialnummer MS Polymer High Tack
Überarbeitet am: 26.1.2021
Version: 2.0
Sprache: de-CH
Gedruckt: 10.5.2021
Seite: 2 von 10
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch aus nachfolgend angeführtem Stoff mit ungefährlichen Beimengungen:
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
REACH 01-2119513215-52-xxxx
EG-Nr. 220-449-8
CAS 2768-02-7
Trimethoxyvinylsilan 1 - 5 % Flam. Liq. 3; H226.
Acute Tox. 4; H332.
EG-Nr. 483-270-6
CAS 54068-28-9
Dioctylbis(pentan-
2,4-dionato-O,O')zinn
< 1 % Skin Sens. 1; H317.
STOT SE 2; H371.
STOT RE 2; H373.
EG-Nr. 217-164-6
CAS 1760-24-3
N-(3-
(Trimethoxysilyl)
propyl)ethylendiamin
< 1 % Acute Tox. 4; H332.
Eye Dam. 1; H318.
Skin Sens. 1; H317.
Aquatic Chronic 2; H411.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Zusätzliche Hinweise:
Bei Kontakt mit Feuchtigkeit setzt das Produkt Methanol frei. Die maximalen
Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmen:
Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Kontaminierte Kleidung
ausziehen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei
Reizung Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein
ist). Kein Erbrechen herbeiführen. Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann bei bereits sensibilisierten Personen allergische Reaktionen auslösen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Wassersprühstrahl, Trockenlöschpulver, alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Ferner können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
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