Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Kupferpaste
Materialnummer Kupferpaste
Überarbeitet am: 25.8.2020
Version: 1
Sprache: de-CH
Gedruckt: 29.9.2020
Seite: 2 von 9
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Paste aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
REACH 01-2119480154-42-xxxx
EG-Nr. 231-159-6
CAS 7440-50-8
Kupfer < 2,5 % Acute Tox. 4; H302. Aquatic Acute 1; H400
(M-Faktor = 10). Aquatic Chronic 2; H411.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Zusätzliche Hinweise:
Enthält: Rückstandsöle (Erdöl), Lösungsmittel-entwachste; Destillate (Erdöl),
Lösungsmittel-entwachste schwere paraffinhaltige; Quaternäre
Ammoniumverbindungen, Bis(hydrierte Talg-alkyl)dimethyl-, Salze mit Bentonit;
N-Phenylbenzolamin, Reaktionsprodukte mit 2,4,4-Trimethylpenten; Destillate (Erdöl),
mit Wasserstoff behandelte leichte
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen; falls erforderlich, Gerätebeatmung bzw.
Sauerstoffzufuhr. Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut mit viel Wasser und Seife abspülen. Kontaminierte
Kleidung wechseln. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. Kein Erbrechen ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Sofort Arzt
hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Das Handhaben bzw. die Verarbeitung dieses Materials kann Staub erzeugen, der eine
mechanische Reizung der Augen, der Haut, der Nase und des Rachens bewirken kann.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Sand, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Im Brandfall können entstehen: Metalloxidrauch, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid
und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT