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LEITLINIE 10 – SEITE 4 von 5
Stand: 10/2008 - A
Verband der Polyurethan-Weichschaum-Industrie e.V. (VWI)
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6. Maßnahmen im Brandfall
PUR-Weichschaum ist brennbar. Je nach Schaumstofftype zeigt sich unterschiedliches
Brennverhalten. Zur Brandbekämpfung sind alle herkömmlichen Löschmittel, wie Wasser
(auch mit Schaumzusatz), CO
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oder Pulverlöscher geeignet.
Im Brandfall muss mit starker Rauchentwicklung gerechnet werden. Deshalb ist es angeraten,
bei der Brandbekämpfung 'schweren Atemschutz' (umluftunabhängigen Atemschutz) zu tra-
gen. Je nach den Bedingungen, unter denen die Verbrennung abläuft, enthalten die Brand-
gase unterschiedliche Anteile an Ruß, Kohlenmonoxid, Stickoxide, Cyanwasserstoff und orga-
nischen Pyrolyseprodukten, wie es auch bei der Verbrennung von Wolle und Holz der Fall ist.
Bei flammgeschützten Schaumtypen muss zusätzlich mit der Entstehung korrosiv wirkender
Brandgase wie z.B. Chlorwasserstoff gerechnet werden.
Eine Untersuchung der Universität Karlsruhe im Auftrag der europäischen Rohstoffhersteller
dokumentiert die Unbedenklichkeit der Einleitung von Löschwasser in die Oberflächengewäs-
ser bzw. die kommunalen Abwassersysteme. Der gewählte Testaufbau orientierte sich an den
im Brandfall tatsächlich auftretenden Bedingungen. Die Löschwasseranalysen ergaben, dass
die Konzentrationen potentieller Gefahrstoffe unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen. Alle
im Löschwasser auftretenden Bestandteile werden in kommunalen Kläranlagen ausgefällt und
abgebaut.
Untersuchungen von Löschwasser aus dem Abbrand flammgeschützter PUR-Weichschäume,
deren Beurteilung an der Universität Wuppertal durchgeführt wurde, weisen auf eine geringe
Toxizität hin, so dass eine Einstufung in die niedrigste Wassergefährdungsklasse (WGK) 1
sachgerecht ist. Bei einzelnen Typen flammgeschützter PUR-Weichschäume kann aber auch
eine Einstufung in die nächst höhere WGK 2 zutreffend sein. Ein erhöhter chemischer Sauer-
stoffbedarf und die Wirkung auf bestimmte Bakterien sind die wesentlichen Bestimmungs-
gründe für diese Einstufung.
7. Toxikologie
PUR-Schaumstoff ist nach heutigem Stand der Erkenntnisse physiologisch unbedenklich.
Die zur Herstellung von PUR-Schaumstoffen eingesetzten Grundrohstoffe enthalten weder
Cadmium, Nitrosamine, Formaldehyd, Asbest, PCB (polychlorierte Biphenyle), PCP (Penta-
chlorphenol) noch Monomere, wie z.B. Styrol oder Vinylchlorid. Somit enthalten auch die her-
gestellten Schaumstoffe nicht die vorgenannten Stoffe. Die enthaltenen Silikone sind den Sili-
konölen ähnlich, jedoch nicht identisch. Silikonöle werden u.a. in verbrauchernahen Produk-
ten, wie Lackpolitur, Kosmetika und Erzeugnissen zur Körperhygiene eingesetzt; die in PUR-
Weichschäumen verwandten Silikone sind beispielsweise auch in Fahrzeuglacken enthalten,
um dort beim Auftragen die Fließfähigkeit zu gewährleisten. Dabei besitzen diese Silikone je-
doch nicht die unerwünschten Nebeneffekte der Silikonöle, wie z.B. die Verursachung von Be-
netzungsstörungen. Darüber hinaus enthalten Polyurethan-Schaumstoffe kein freies Isocya-
nat.