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LEITLINIE 10 – SEITE 2 von 5
Stand: 10/2008 - A
Verband der Polyurethan-Weichschaum-Industrie e.V. (VWI)
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E-Mail: vwi@vwi-verband.de - Internet: www.vwi-verband.de
1. Chemische Charakterisierung
Polyurethan-(PUR-)Weichschaumstoffe sind Polyadditionsprodukte aus Isocyanaten und
Polyether- bzw. Polyesterpolyolen, die in einer exothermen Reaktion, gesteuert durch Treib-
mittel (CO
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aus der Isocyanat/Wasserreaktion) und modifiziert unter Mitverwendung von Ka-
talysatoren, Stabilisatoren und sonstigen Hilfsstoffen, zu einer breiten Palette unterschied-
licher Schaumstoffe reagieren.
Die VWI-Mitgliedsfirmen setzen bei der Herstellung von Polyurethan-Weichschaumstoff keine
Treibmittel ein, die der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung unterliegen.
2. Physikalische Daten
Dichte: 18 - 300 kg/m
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Zustand (20° C): flexibler, offenzelliger Schaumstoff
Zersetzungstemperatur: > 180° C
Geruch: schwacher Eigengeruch
PUR-Weichschaum ist nach §3 ChemG weder ein Stoff, noch eine Zubereitung, sondern ein
Erzeugnis. Eine Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht gemäß §13 ChemG besteht daher
nicht. PUR-Weichschaum ist auch kein gefährliches Erzeugnis im Sinne von §19.2 ChemG.
Ein Sicherheitsdatenblatt gemäß §6 GefStoffV ist daher nicht zu erstellen.
3. Umgang
3.1. Transport
Beim Transport sind keinerlei besondere Maßnahmen zu treffen. Das Produkt unterliegt nicht
der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE).
3.2. Verarbeitung
Bei der Verarbeitung von PUR-Weichschaumstoffen sind die allgemeinen Vorschriften, Richt-
linien und technische Regeln für die Gestaltung von Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen, für siche-
rere Maschinen und für den Personenschutz zu beachten.
Dazu gehören:
o Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Polsterbetrieben (BG Lederindustrie)
o BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift
o BGR 223 Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie
o Betriebssicherheitsverordnung
Es gibt keine spezifischen Vorschriften für die Verwendung von Polyurethan-Weichschaum.
Es sind auch keine materialspezifischen Maßnahmen zu ergreifen.