Certifications 2

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Flüssigmetall Komponente A
Materialnummer Epoxy Metall Komponente A
Überarbeitet am: 24.8.2020
Version: 1
Sprache: de-CH
Gedruckt: 29.9.2020
Seite: 4 von 10
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Substanzkontakt
vermeiden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Tragen waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Vor Hitze, direktem Sonnenlicht und Kälte schützen. Behälter dicht geschlossen und
trocken lagern.
Lagertemperatur: 10 °C bis 20 °C
Rauchen verboten. Zutritt zum Lager nur für fachkundige Personen.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise:
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich.
Filter Typ NPF 70 gemäß EN 14387 benutzen.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk - Schichtstärke: 0,11 mm
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >480 min
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Chemikalienbeständige Sicherheitsschuhe
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Substanzkontakt
vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Dampf/Aerosol nicht
einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen,
trinken, rauchen. Arbeitsstätte mit einer Augendusche und einer Körperdusche
(Notdusche) versehen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe "6.2 Umweltschutzmaßnahmen".
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT