Certifications 2

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Epoxy Stick Stahl
Materialnummer Epoxy Stahl
Überarbeitet am: 24.8.2020
Version: 1
Sprache: de-DE
Gedruckt: 7.9.2020
Seite: 5 von 10
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
13463-67-7 Titandioxid Deutschland: DFG Kurzzeit 2,4 mg/m³ multipliziert mit der
Materialdichte (alveolengängige Fraktion)
Deutschland: DFG Langzeit 0,3 mg/m³ multipliziert mit der
Materialdichte (alveolengängige Fraktion)
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung bzw. Abzug sorgen oder mit völlig geschlossenen Apparaturen arbeiten.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration
(Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen
kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
Empfehlung: Filter Typ A-P2 gemäß EN 14387 benutzen.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: PVC oder Polyethylen
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Keine Stäube oder Nebel einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung
gelangen lassen.
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Form: Pastös
Farbe: Grau
Geruch:
Charakteristisch
Geruchsschwelle:
Keine Daten verfügbar
gedruckt von Conrad Electronic mit Qualisys SUMDAT