Certifications 2

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Epoxy Stick Alu
Materialnummer Epoxy Alu
Überarbeitet am: 24.8.2020
Version: 1
Sprache: de-DE
Gedruckt: 7.9.2020
Seite: 5 von 11
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
7429-90-5 Aluminiumpulver
(nicht
stabilisiert)
Deutschland: DFG Langzeit 1,5 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
Deutschland: DFG Langzeit 4 mg/m³ (einatembare Fraktion)
13463-67-7 Titandioxid Deutschland: DFG Kurzzeit 2,4 mg/m³ multipliziert mit der
Materialdichte (alveolengängige Fraktion)
Deutschland: DFG Langzeit 0,3 mg/m³ multipliziert mit der
Materialdichte (alveolengängige Fraktion)
Biologische Grenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert Parameter Probenahme
7429-90-5 Aluminiumpulver
(nicht stabilisiert)
Deutschland:
TRGS 903, Urin
50 µg/g
Creatinin
Aluminium Expositionsende bzw.
Schichtende
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung bzw. Abzug sorgen oder mit völlig geschlossenen Apparaturen arbeiten.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration
(Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen
kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
Empfehlung: Filter Typ A-P2 gemäß EN 14387 benutzen.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: PVC oder Polyethylen
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Keine Stäube oder Nebel einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung
gelangen lassen.
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
gedruckt von Conrad Electronic mit Qualisys SUMDAT