Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Epoxy transparent 30 Min.
Komponente B
Materialnummer Epoxy Transparent 30 Komponente B
Überarbeitet am: 24.8.2020
Version: 1
Sprache: de-DE
Gedruckt: 7.9.2020
Seite: 3 von 10
Nach Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen; falls erforderlich, Gerätebeatmung bzw.
Sauerstoffzufuhr. Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Berührung mit
der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend
Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen. Wiederholt Wasser trinken lassen. Kein Erbrechen
herbeiführen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht
werden. Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht
schwere Augenreizung.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Rauch, Schwefeldioxid, Stickoxide (NOx), Ammoniak,
Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Eindringen von Löschwasser in
Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. Geeignete Schutzausrüstung tragen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ungeschützte
Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern. Gegebenenfalls
zuständige Behörden benachrichtigen.
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