Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Epoxy transparent 30 Min.
Komponente A
Materialnummer Epoxy Transparent 30 Komponente A
Überarbeitet am: 24.8.2020
Version: 1
Sprache: de-CH
Gedruckt: 29.9.2020
Seite: 4 von 10
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Einatmen von Dampf
vermeiden.
Substanzkontakt vermeiden. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei
Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Bei der Handhabung sind Verspritzen und Verschütten zu vermeiden. Geeignete
Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich
waschen.
Arbeitsstätte mit einer Augendusche und einer Körperdusche (Notdusche) versehen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Vor Hitze, direktem Sonnenlicht und Kälte schützen. Behälter dicht geschlossen und
trocken lagern.
Lagertemperatur: 10 °C bis 20 °C
Rauchen verboten. Zutritt zum Lager nur für fachkundige Personen.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln, Aminen, Mercaptanen oder
Natriumhydroxid lagern.
Nicht zusammen mit Lewis-Säure lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise:
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich.
Filter Typ NPF 70 gemäß EN 14387 benutzen.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: PVC, Butylkautschuk, Nitrilkautschuk
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT