Certifications 2

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Kupferspray
Materialnummer Kupferspray
Überarbeitet am: 25.8.2020
Version: 1
Sprache: de-CH
Gedruckt: 29.9.2020
Seite: 4 von 14
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge
erfolgen, was zur chemischen Pneumonie oder zur Erstickung führen kann.
Symptome können zeitlich verzögert auftreten.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid, Wassersprühstrahl.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können
entstehen: Ruß, Kohlenwasserstoffe, Aldehyde, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der
Gefahrenzone ziehen.
Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen.
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr
Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit
Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Kontaminierte
Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Explosionsgefahr!
Bei Freisetzung zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite,
Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den
dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Umgebung gut nachreinigen.
Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten).
Zusätzliche Hinweise:
Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT