Safety data sheet
Version Nr.: 1.0
Revision Nr.: 1.0
Revisionsdatum: 31/07/2012
Seite 4/13
KEILRIEMENSPRAY
Sicherheitsdatenblatt
SVHC: Es sind keine Stoffe enthalten, die in der SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation) genannt
sind.
(1)
Anmerkung H: Die für diesen Stoff aufgeführte Einstufung und Kennzeichnung gilt für die gefährliche/-n Eigenschaft/-en, auf die der/die
Gefahrenhinweis/-e im Zusammenhang mit der/den betreffenden Gefahrenklasse/-n und –kategorie/-n verweist/-en. Die Vorschriften von
Artikel 4 für Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender dieses Stoffes gelten für alle anderen Gefahrenklassen und
kategorien. Für Gefahrenklassen, bei denen der Expositionsweg oder die Art der Wirkungen zu einer Differenzierung der Einstufung der
Gefahrenklasse führt, muss der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender diejenigen Expositionswege oder Wirkungsarten
berücksichtigen, die noch nicht berücksichtigt worden sind.
(2)
Anmerkung P: Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff
weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält.
(3)
Anmerkung U: Beim Inverkehrbringen müssen die Gase als „Gase unter Druck“ in die Gruppe der verdichteten Gase, der verflüssigten
Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten Gase eingestuft werden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand ab, in
dem das Gas verpackt wird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden werden.
(4)
Anmerkung C: Diese Stoffe können in einer explosionsgefährlichen Form in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall müssen die
explosiven Eigenschaften durch entsprechende Prüfmethoden bestimmt werden. Die Einstufung und die Kennzeichnung müssen einen
entsprechenden Hinweis auf diese Eigenschaften enthalten.
4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Nicht bestimmt
Nach Einatmen Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.
Nach Hautkontakt Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Augenkontakt Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem
Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: Schaum, Kohlendioxid, Löschpulver.