Safety data sheet

Version Nr.: 1.0
Revision Nr.: 1.0
Revisionsdatum: 17/11/2011
Seite 3/10
HOCHTEMPERATURÖL 400 ML
Sicherheitsdatenblatt
Butan
(3
)
(4)
106-97-8 203-448-7 601-004-00-0 2,5 - 10 F+; R12 -
Entz. Gas 1
H220
Press. Gas,
H280
-
Bestandteilekommentar: Der Wortlaut der angeführten R-Sätze ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
*Kodierung der ergänzenden Gefahrenmerkmale: EUH066 „Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen“
(1)
Anmerkung H: Die für diesen Stoff anzuwendende Einstufung und das entsprechende Kennzeichnungsetikett gelten für die indem/den R-
Satz/R-Sätzen im Zusammenhang mit den betreffenden Gefahrenkategorien erwähnte/-n gefährliche/-n Eigenschaft/-en. Die Hersteller,
Importeure und nachgeschalteten Anwender sind verpflichtet,Nachforschungen anzustellen, um sich für die Einstufung und Kennzeichnung
des Stoffes die einschlägigenund zugänglichen Daten zu allen anderen Eigenschaften zu verschaffen. Das endgültige
Kennzeichnungsetikettmuss den Anforderungen von Teil 7 des Anhangs VI der Richtlinie 67/548/EWG entsprechen.
(2)
Anmerkung P: Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff
weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält. Ist der Stoff nicht als karzinogen eingestuft, so sind zumindest die
Sicherheitshinweise (102-)260-262-301 + 310-331 oder die S-Sätze (2-)23-24-62 anzuwenden.
(3)
Anmerkung C: Diese Stoffe können in einer explosionsgefährlichen Form in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall müssen die
explosiven Eigenschaften durch entsprechende Prüfmethoden bestimmt werden. Die Einstufung und die Kennzeichnung müssen einen
entsprechenden Hinweis auf diese Eigenschaften enthalten.
(4)
Anmerkung U: Beim Inverkehrbringen müssen die Gase als „Gase unter Druck“ in die Gruppe der verdichteten Gase, der verflüssigten
Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten Gase eingestuft werden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand ab, in
dem das Gas verpackt wird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden werden.
4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise nicht bestimmt
Nach Einatmen Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.
Nach Hautkontakt Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Augenkontakt Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem
Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid. Löschpulver. Schaum.
Ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff
oder Gemisch ausgehende
Gefahren
Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid