Safety data sheet
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11.1.2016
6
de-
DE
18.1.2016
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
TOOLCRAFT
Bildschirmreiniger 400ml
Materialnummer 893974
Seite:
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern. Bei
Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Bei
andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Anschließend Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Verschlucken wird nicht als möglicher Weg der Exposition angesehen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Reizt die Augen und die Haut.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Extrem entzündbares Aerosol. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die
schwerer als Luft sind. Sie wälzen sich am Boden entlang und können bei Zündung über
weite Strecken zurückschlagen.
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können
entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung