Safety data sheet

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11.6.2015
5
de-
DE
14.7.2015
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
TOOLCRAFT
Anti
Seize 400ml
Materialnummer 887588
Seite:
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Art Grenzwert
64742-49-0
Naphtha (Erdöl), mit Deutschland: AGW Kurzzeit 3000 mg/m³ (C5-C8 Aliphaten)
Wasserstoff behandelte
leichte
Deutschland: AGW Langzeit 1500 mg/m³ (C5-C8 Aliphaten)
75-28-5 Isobutan Deutschland: AGW Kurzzeit 9600 mg/m³; 4000 ppm
Deutschland: AGW Langzeit 2400 mg/m³; 1000 ppm
74-98-6 Propan Deutschland: AGW Kurzzeit 7200 mg/m³; 4000 ppm
Deutschland: AGW Langzeit 1800 mg/m³; 1000 ppm
106-97-8 n-Butan, rein Deutschland: AGW Kurzzeit 9600 mg/m³; 4000 ppm
Deutschland: AGW Langzeit 2400 mg/m³; 1000 ppm
DNEL/DMEL:
Angabe zu Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte:
DNEL Langzeit, Arbeiter, inhalativ: 3,25 mg/m³
DNEL Langzeit, Arbeiter, dermal: 25,9 mg/kg bw/d
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Beftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Filter Typ AX (= gegen mpfe von niedrigsiedenden organischen Verbindungen) gemäß
EN 14387 benutzen.
Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz
von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.
Bei Auftreten höherer Konzentrationen: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk - Schichtstärke: >= 0,45 mm
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >= 240 min
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
Dampf/Aerosol nicht einatmen. Nur in gut gefteten Bereichen verwenden.
Kontaminierte Kleidung wechseln. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen