Safety data sheet

Version Nr.: 1.0
Revision Nr.: 1.0
Revisionsdatum: 15/11/2011
Seite 3/11
BILDSCHIRMREINIGER 400 ML
Sicherheitsdatenblatt
H317
(R)-p-Mentha-1,8-
dien
(2)
5989-27-5 227-813-5 601-029-00-7 0,1 - < 1 R10
Xi; R38, R43
N; R50/53
-
Entz. Fl. 3;
H226
Hautreiz. 2;
H315
Sens. Haut 1;
H317
Aqu. akut 1;
H400
Aqu. chron. 1;
H410
-
Bestandteilekommentar: Der Wortlaut der angeführten R-Sätze ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
SVHC: Es sind keine Stoffe enthalten, die in der SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation) genannt
sind.
(1)
Anmerkung U: Beim Inverkehrbringen müssen die Gase als „Gase unter Druck“ in die Gruppe der verdichteten Gase, der verflüssigten
Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten Gase eingestuft werden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand ab, in
dem das Gas verpackt wird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden werden.
(2)
Anmerkung C: Diese Stoffe können in einer explosionsgefährlichen Form in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall müssen die
explosiven Eigenschaften durch entsprechende Prüfmethoden bestimmt werden. Die Einstufung und die Kennzeichnung müssen einen
entsprechenden Hinweis auf diese Eigenschaften enthalten.
(3)
Anmerkung B: Manche Stoffe (Säuren, Basen usw.) werden als wässrige Lösungen in unterschiedlichen Konzentrationen in Verkehr
gebracht; dies erfordert auch eine unterschiedliche Einstufung und Kennzeichnung, da von den verschiedenen Konzentrationen
unterschiedliche Gefahren ausgehen können. 31.12.2008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 353/333.
In Teil 3 haben Einträge mit der Anmerkung B allgemeine Bezeichnungen wie „Salpetersäure ... %“. In diesem Fall muss der Lieferant die
Konzentration in Prozent auf dem Kennzeichnungsetikett angeben. Unter % ist ohne anderslautende Angabe stets der Gewichtsprozentsatz
zu verstehen.
4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife
abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken nicht anwendbar
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Nicht verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.