Safety data sheet
Version Nr.: 1.0
Revision Nr.: 1.0
Revisionsdatum: 01/08/2012
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UNTERBODENSCHUTZ BITUMEN
Sicherheitsdatenblatt
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Anmerkung U: Beim Inverkehrbringen müssen die Gase als „Gase unter Druck“ in die Gruppe der verdichteten Gase, der verflüssigten
Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten Gase eingestuft werden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand ab, in
dem das Gas verpackt wird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden werden.
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Anmerkung C: Diese Stoffe können in einer explosionsgefährlichen Form in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall müssen die
explosiven Eigenschaften durch entsprechende Prüfmethoden bestimmt werden. Die Einstufung und die Kennzeichnung müssen einen
entsprechenden Hinweis auf diese Eigenschaften enthalten.
4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Nicht bestimmt
Nach Einatmen Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.
Nach Hautkontakt Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Augenkontakt Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem
Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: Schaum, Kohlendioxid, Löschpulver.
Ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff
oder Gemisch ausgehende
Gefahren
Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
5.3. Hinweise für die
Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen. Atemschutzgerät anlegen.
5.4. Zusätzliche Hinweise Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.