Safety data sheet
Version Nr.: 1.0
Revision Nr.: 1.0
Revisionsdatum: 15/11/2011
Seite 3/11
SILIKON
SILIKONSILIKON
SILIKON-
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-SPRAY
SPRAY SPRAY
SPRAY
Sicherheitsdatenblatt
SicherheitsdatenblattSicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt
Aqu. chron. 2
H411
Butan
(2)
106-97-8 203-448-7 601-004-00-0 1 - < 10 F+; R12 -
Entz. Gas 1
H220, Press gas
-
Bestandteilekommentar:
Bestandteilekommentar:Bestandteilekommentar:
Bestandteilekommentar: Der Wortlaut der angeführten R/H-Sätze ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
SVHC:
SVHC:SVHC:
SVHC: Enthält keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
(1)
Anmerkung C
Anmerkung CAnmerkung C
Anmerkung C: Diese Stoffe können in einer explosionsgefährlichen Form in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall müssen die
explosiven Eigenschaften durch entsprechende Prüfmethoden bestimmt werden. Die Einstufung und die Kennzeichnung müssen einen
entsprechenden Hinweis auf diese Eigenschaften enthalten.
(2)
Anmerkung U
Anmerkung UAnmerkung U
Anmerkung U: Beim Inverkehrbringen müssen die Gase als „Gase unter Druck“ in die Gruppe der verdichteten Gase, der verflüssigten
Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten Gase eingestuft werden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand
ab, in dem das Gas verpackt wird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden werden.
(3)
Anmerkung H
Anmerkung HAnmerkung H
Anmerkung H: Die für diesen Stoff anzuwendende Einstufung und das entsprechende Kennzeichnungsetikett gelten für die
indem/den R-Satz/R-Sätzen im Zusammenhang mit den betreffenden Gefahrenkategorien erwähnte/-n gefährliche/-n Eigenschaft/-en.
Die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender sind verpflichtet,Nachforschungen anzustellen, um sich für die Einstufung
und Kennzeichnung des Stoffes die einschlägigenund zugänglichen Daten zu allen anderen Eigenschaften zu verschaffen. Das
endgültige Kennzeichnungsetikettmuss den Anforderungen von Teil 7 des Anhangs VI der Richtlinie 67/548/EWG entsprechen.
(4)
Anmerkung P
Anmerkung PAnmerkung P
Anmerkung P: Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der
Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält. Ist der Stoff nicht als karzinogen eingestuft, so sind
zumindest die Sicherheitshinweise (102-)260-262-301 + 310-331 oder die S-Sätze (2-)23-24-62 anzuwenden.
4. ERSTE
4. ERSTE4. ERSTE
4. ERSTE
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HILFE
HILFEHILFE
HILFE
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MAßNAHMEN
MAßNAHMENMAßNAHMEN
MAßNAHMEN
4.1. Beschreibung der Erste
4.1. Beschreibung der Erste4.1. Beschreibung der Erste
4.1. Beschreibung der Erste-
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-Hilfe
HilfeHilfe
Hilfe-
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-Maßnahmen
MaßnahmenMaßnahmen
Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife
abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und
Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2. Wichtigste akute oder
4.2. Wichtigste akute oder 4.2. Wichtigste akute oder
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
verzögert auftretende Symptome und Wirkungenverzögert auftretende Symptome und Wirkungen
verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
5.
5. 5.
5.
MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNGMAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. Löschmittel
5.1. Löschmittel5.1. Löschmittel
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl. Löschpulver. Kohlendioxid.
Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
: Wasservollstrahl.










