Safety data sheet

TOOLCRAFT Wachstrennmittel
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 886592
Druckdatum: 27.01.2016 Seite 5 von 11
Conrad Electronic SE
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Eindringen der Dämpfe in Keller, Kanalisation und Gruben verhindern. Erdung von Behältern, Apparaturen,
Pumpen und Absaugeinrichtungen vorsehen. Explosionsgeschützte Anlagen, Apparaturen, Absauganlagen,
Geräte etc. verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische
Aufladungen treffen. Im Dampfraum geschlossener Systeme können sich brennbare Dämpfe ansammeln. Das
Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten
werden. Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Übliche
Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Behälter nicht mit Druck entleeren. Antistatische Schuhe und
Arbeitskleidung tragen.
Umweltschutzmaßnahmen:
Schächte und Kanäle sind gegen das Eindringen des Produktes zu schützen. Waschwasser in geschlossene
Behälter überführen. Rückhaltebehälter vorsehen, z. B. Bodenwanne ohne Abfluss. Zur Begrenzung der
Emission durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) sollten die Lösemitteldämpfe einer Abgasreinigung
(Filter, Gaswäscher, Verbrennung) zugeführt werden (BGR 121).
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Kapitel 8). Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim
Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt. Allgemeine Hygienemaßnahmen beim Umgang
mit chemischen Stoffen beachten. Die Arbeitsbereiche sollten so gestaltet werden, dass ihre Reinigung
jederzeit möglich ist. Böden, Wände und andere Oberflächen im Gefahrenbereich sind regelmäßig zu reinigen.
Spritzkabine und Abzugshaube nach jedem Produktwechsel reinigen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken,
rauchen, schnupfen. Gründliche Hautreinigung sofort nach der Handhabung des Produktes. Benutzte
Arbeitskleidung sollte nicht außerhalb des Arbeitsbereiches getragen werden.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Geeignetes Fußbodenmaterial: Fußböden sollten undurchlässig, flüssigkeitsresistent und leicht zu reinigen
sein.
Schützen gegen: Hitze, Kälteeinwirkung.
Nur im Originalbehälter lagern. Lagertemperatur: +10-+30°C
Von Nahrungs- und Futtermitteln fernhalten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: (Lagerklasse )
1 Explosive Gefahrstoffe
2A Gase
4.1 A Sonstige explosionsgefährliche Gefahrstoffe
4.1 B Entzündbare Feststoffe
4.2 A Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe
4.3 Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5.1 A Stark oxidierende Gefahrstoffe
5.1 C Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen
5.2 Organische Peroxide und selbstzersetzliche Gefahrstoffe
6.1 B Nicht brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Gefahrstoffe
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
7 Radioaktive Stoffe
Zusammenlagerungshinweise
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Lager- und Arbeitsräume ausreichend lüften.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
3 (Entzündbare Flüssigkeiten)
Lagerklasse nach TRGS 510:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Revisions-Nr.: 1,01 - Ersetzt die Version: 1 Überarbeitet am: 27.01.2016 D - DE