Safety data sheet
TOOLCRAFT Wachstrennmittel
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 886592
Druckdatum: 27.01.2016 Seite 3 von 11
Conrad Electronic SE
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
KEIN Erbrechen herbeiführen. Nichts zu essen oder zu trinken geben. Bei Erbrechen Aspirationsgefahr
beachten.
Einer bewußtlosen Person nichts in den Mund einflößen. Aspirationsgefahr. Nach Erbrechen sind
Lungenschäden möglich.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Folgende Symptome können auftreten: Husten, Atemnot, Cyanose (Blaufärbung des Blutes),
Lungenödem,Lungenentzündung (Pneumonie), Acidose, Depression des Zentralnervensystems,
Kopfschmerzen, Übelkeit, Benommenheit, Schwindel, Rauschzustand, Bewusstlosigkeit.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Aspirationsgefahr. Nach Erbrechen sind Lungenschäden möglich.
Nach Verschlucken muß der Magen durch Schlundsonde unter ärztlicher Überwachung entleert werden.
Nachträgliche Beobachtung auf Pneumonie und Lungenödem.
Regulierung der Kreislauffunktion, evtl. Schockbehandlung. Gegebenenfalls Sauerstoffbeatmung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wassernebel , Löschpulver, Schaum, Kohlendioxid (CO2).
Brandklasse: B (Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen).
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl. Wassersprühstrahl
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid. Kohlenwasserstoffe.
Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmunsgifte einzustufen. Bei Verbrennung
starke Rußentwicklung.
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Nach Einatmen
von Zersetzungsprodukten, den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Auf Rückzündung
achten. Vorsicht bei der Verwendung von Kohlendioxid in geschlossenen Bereichen. Kohlendioxid kann
Sauerstoff verdrängen. Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen.
Wenn gefahrlos möglich, Leckagen stoppen und ausgelaufenes Material aufnehmen. Ansonsten kontrolliert
abbrennen lassen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich
Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder
Gewässer gelangen lassen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und
Chemikalienschutzanzug tragen. DIN-/EN-Normen: DIN EN 469
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Alle Zündquellen entfernen.
Auslaufen der Flüssigkeit verhindern. Personen in Sicherheit bringen. Ausbreitung des Gases besonders am
Boden (schwerer als Luft) und in Windrichtung beachten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Besondere
Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Nicht für Notfälle geschultes Personal:
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Kapitel 8).
Revisions-Nr.: 1,01 - Ersetzt die Version: 1 Überarbeitet am: 27.01.2016 D - DE