Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Methoxyethyl-Cyanoacrylate
Materialnummer CA Methoxyethyl
Überarbeitet am: 24.8.2020
Version: 1
Sprache: de-CH
Gedruckt: 29.9.2020
Seite: 2 von 9
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
2-Methoxyethyl-2-cyanacrylat (CAS-Nummer: 27816-23-5), 70-90%
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
EG-Nr. 204-617-8
CAS 123-31-9
Hydrochinon < 1 % Acute Tox. 4; H302. Eye Dam. 1; H318.
Skin Sens. 1; H317. Muta. 2; H341. Carc. 2; H351.
Aquatic Acute 1; H400 (M-Faktor = 10).
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Cyanacrylat - Gefahr - Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen.
Nach Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern.
Bei Atemstillstand sofort künstlich beatmen. Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gründlich nachspülen. Nach
Lippenkontakt Mund offen halten, Lippen nicht aufeinanderlegen.
Kontaminierte Kleidung wechseln. Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt:
Auge weit geöffnet halten. Anschließend unverzüglich Augenarzt aufsuchen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Verklebte Augen niemals gewaltsam zu öffnen versuchen.
Nach Verschlucken:
Atemwege freihalten. Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Einatmen: Bei längerer Exposition: Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
Husten, Atemnot, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen.
Nach Verschlucken: Speichelkontakt führt zu einer Polymerisationsreaktion im Mund.
Nach Hautkontakt: Rötung, Schmerzen.
Nach Augenkontakt: Rötung, Schmerzen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschpulver, Schaum, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei starker Erhitzung/Im Brandfall können entstehen: Cyanide, Stickoxide (NOx),
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser muss
entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT









