Safety data sheet
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11.6.2015
5
de-
DE
14.7.2015
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Klebstoff
-
und Dichtungsentferner 400ml
Materialnummer 886527 Seite:
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Zusätzliche Hinweise:
Nichtionische Tenside: < 5%
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern. Bei
Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Bei
andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Anschließend Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Verschlucken wird nicht als möglicher Weg der Exposition angesehen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Hochentzündlich. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als
Luft sind. Sie wälzen sich am Boden entlang und können bei Zündung über weite
Strecken zurückschlagen.
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können
entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung










