Certifications 2

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Kleb- und Dichtstoffentferner
Materialnummer Kleb- und Dichtstoffentferner
Überarbeitet am: 25.8.2020
Version: 1
Sprache: de-DE
Gedruckt: 21.4.2021
Seite: 4 von 17
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Verursacht schwere Augenschäden. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Bei größeren Bränden: Wassersprühstrahl oder Alkoholbeständiger Schaum.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Sie wälzen
sich am Boden entlang und können bei Zündung über weite Strecken zurückschlagen.
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können
entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen.
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand
aus der Entfernung bekämpfen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die
Kleidung gelangen lassen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen.
Gefährdetes Gebiet in Windrichtung absperren und Anwohner warnen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Explosionsgefahr! Bei Freisetzung zuständige Behörden benachrichtigen.
gedruckt von Conrad Electronic mit Qualisys SUMDAT