Safety data sheet
Überarbeitet am:
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Gedruckt:
11.6.2015
2
de-
DE
14.7.2015
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Füller für Sekundenkleber
Seite:
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
13 = Nichtbrennbare Feststoffe
Wassergefährdungsklasse:
nwg = nicht wassergefährdend
Technische Anleitung Luft:
5.2.1
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H318 = Verursacht schwere Augenschäden.
H335 = Kann die Atemwege reizen.
EUH014 = Reagiert heftig mit Wasser.
Grund der letzten Änderungen:
Allgemeine Überarbeitung (Verordnung (EU) Nr. 2015/830)
Angelegt:
3.3.2015
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand
der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften
im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben










