Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 
2015/830
TOOLCRAFT Aktivator-Spray
Materialnummer CA-Aktivator Spray
 Überarbeitet am: 26.8.2020
Version: 1
Sprache: de-CH
Gedruckt: 29.9.2020
Seite: 5 von 12
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der 
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
67-64-1 Aceton Europa: IOELV: TWA 1210 mg/m³; 500 ppm
Schweiz: MAK Kurzzeit 2400 mg/m³; 1000 ppm
Schweiz: MAK Langzeit 1200 mg/m³; 500 ppm
115-10-6 Dimethylether Europa: IOELV: TWA 1920 mg/m³; 1000 ppm
Schweiz: MAK Langzeit 1910 mg/m³; 1000 ppm
Biologische Grenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert Parameter Probenahme
67-64-1 Aceton Schweiz: BAT, Urin 80 mg/L Aceton Expositionsende bzw. Schichtende
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung bzw. Abzug sorgen oder mit völlig geschlossenen Apparaturen 
arbeiten.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/ 
Dampf/ Aerosol/ Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen 
kann.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Butylkautschuk - Schichtstärke: >= 0,5 mm
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 240 min
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und 
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Flammhemmende antistatische und chemikalienbeständige Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen 
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch 
nicht nach Gebrauch. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Arbeitsstätte mit einer 
Augendusche und einer Körperdusche (Notdusche) versehen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe "6.2 Umweltschutzmaßnahmen".
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: flüssig
Form: Aerosol
Farbe: farblos
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT










