Safety data sheet
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
Steht nicht zur Verfügung.
Besondere Verfahren zur
Brandbekämpfung
Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühnebel einsetzen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
Unbeteiligtes Personal fernhalten. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
Nicht in tiefer gelegene Bereiche begeben. Während der Entsorgung geeignete Schutzkleidung
und -ausrüstung tragen. Beschädigte Behälter oder ausgetretenes Material nur berühren, wenn
geeignete Schutzkleidung getragen wird. Für angemessene Lüftung sorgen. Wenn grössere
Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden
benachrichtigt werden. Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8 des
SDB's.
Einsatzkräfte
Unbeteiligtes Personal fernhalten. Empfohlenen persönlichen Schutz verwenden, siehe Abschnitt
8 im SDB.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in die Kanalisation, den Boden oder Wasserwege vermeiden.
6.3. Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung
Das Ausfließen des Materials verhindern, wenn dies ohne Risiko möglich ist. Nach dem Entfernen
des Produkts den Bereich mit Wasser spülen. Angaben zur Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13
des SDB's
6.4. Verweis auf andere
Abschnitte
Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8 des SDB's. Angaben zur
Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13 des SDB's
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur
sicheren Handhabung
Berührung mit den Augen, der Haut und Kleidung vermeiden. Für ausreichend Belüftung sorgen.
Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen. Anerkannte industrielle Hygienemaßnahmen
beachten.
7.2. Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Im fest verschlossenen Originalbehälter lagern. Von unverträglichen Stoffen fernhalten (Siehe
Abschnitt 10 des MSDB).
TRGS 510 Lagerklasse: 10 - 13
7.3. Spezifische
Endanwendungen
Weichlöten
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für berufsbedingte Exposition
Deutschland. DFG-MAK Liste (empfohlene Arbeitsplatzgrenzwerte). Kommission zur Untersuchung gesundheitlicher
Gefahren durch chemische Verbindungen im Arbeitsbereich (DFG)
WertKomponenten
Form
Typ
TWA 0,02 mg/m3 Dampf und Aerosol,
inhalierbare Fraktion.
Zinn (CAS 7440-31-5)
0,004 ppm Dampf und Aerosol,
inhalierbare Fraktion.
EU. Richtgrenzwerte für Exposition in der Richtlinie 91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EC, 2009/161/EG
WertKomponenten Typ
TWA 2 mg/m3Zinn (CAS 7440-31-5)
EU. Richtlinie 98/24/EG: zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit,
Anhang I - Verzeichnis verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte
WertKomponenten Typ
TWA 0,15 mg/m3Blei (CAS 7439-92-1)
Biologische Grenzwerte
Deutschland. TRGS 903, Liste der BAT-Werte (Biologische Grenzwerte)
WertKomponenten Determinante Probekörp
er
300 µg/l Blei BlutBlei (CAS 7439-92-1)
SDS GERMANY
Materialname: 2630_2632_HS10_HS05_362_SnPb
5406 Versionsnummer: 1,0 Revisionsdatum: 12-November-2014 Erstellungsdatum: 12-November-2014
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