Certifications 2

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Epoxy transparent 5 Min.
Komponente B
Materialnummer Epoxy Transparent 5 Komponente B
Überarbeitet am: 14.4.2021
Version: 2.0
Sprache: de-CH
Gedruckt: 10.5.2021
Seite: 4 von 9
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalbehälter dicht geschlossen und an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Geöffnete Behälter sorgfältig schließen und aufrecht lagern. Vor Hitze und direkter
Sonneneinstrahlung schützen.
Behälter nicht mit Druck entleeren.
Trocken lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln oder Säuren lagern.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise:
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich.
Beim Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. Filtertyp A-P2/3
Bei längerer Exposition: umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk - Schichtstärke: 0,35 mm
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): 480 min.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Substanzkontakt vermeiden. Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Vor den Pausen
und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe "6.2 Umweltschutzmaßnahmen".
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: flüssig
Farbe: farblos
Geruch:
charakteristisch
Geruchsschwelle:
Keine Daten verfügbar
gedruckt von Conrad Electronic CH mit Qualisys SUMDAT